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Vertragsbedingungen für Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Filmproduktion, Videoproduktion, Postproduktion und visuelle Medienleistungen der Korsmann GmbH.

Auf dieser Seite

Geltungsbereich Vertragsschluss Leistungsumfang Mitwirkung Termine Vergütung Abnahme Nutzungsrechte Digitale Werkzeuge Projektdateien Mängel Haftung Kündigung Schlussbestimmungen

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Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Filmproduktion, Videoproduktion, Konzeption, Dreharbeiten, Postproduktion, Animation, visuelle Effekte und damit verbundene Leistungen zwischen der Korsmann GmbH, Maybachstraße 2, 63322 Rödermark (nachfolgend „Korsmann Studio“) und ihren Auftraggebern.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Hierzu gehören auch natürliche Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Korsmann Studio ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

02

Anfragen, Angebote und Vertragsschluss

Darstellungen auf der Website sowie über das Online-Formular übermittelte Projektanfragen sind unverbindlich. Das Absenden einer Anfrage begründet noch keinen Produktionsauftrag.

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots in Textform, durch eine Auftragsbestätigung von Korsmann Studio oder durch den einvernehmlich abgestimmten Beginn der Leistungserbringung zustande. Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, Nutzungsrechte und Termine ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

03

Leistungsumfang und Änderungen

Korsmann Studio erbringt die im individuellen Angebot beschriebenen Leistungen. Gestalterische Entscheidungen innerhalb des vereinbarten Konzepts liegen bei Korsmann Studio, soweit keine verbindlichen Vorgaben vereinbart wurden.

Änderungen oder Zusatzleistungen nach Vertragsschluss können Auswirkungen auf Vergütung und Termine haben. Korsmann Studio informiert den Auftraggeber vor Ausführung über den voraussichtlichen Mehraufwand und holt eine Freigabe in Textform ein. Gesetzlich notwendige oder zur Schadensvermeidung unaufschiebbare Maßnahmen bleiben unberührt.

Korsmann Studio darf geeignete Mitarbeitende, freie Kreative und spezialisierte Dienstleister zur Leistungserbringung einsetzen und bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

04

Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Briefings, Ansprechpartner, Produkte, Drehorte, Freigaben und erforderliche Materialien rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereit. Er prüft Konzepte, Drehbücher, Zwischenstände und Korrekturversionen innerhalb der vereinbarten Fristen und bündelt Rückmeldungen widerspruchsfrei.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Logos, Bilder, Videos, Texte, Musik, Marken und sonstigen Inhalte berechtigt ist und dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Er informiert Korsmann Studio über Nutzungsbeschränkungen und erforderliche Kennzeichnungen.

Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Mitwirkung entstehen, können nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.

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Termine, höhere Gewalt und Ausfall

Termine und Produktionszeiträume sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fristen verlängern sich angemessen, wenn erforderliche Mitwirkung oder Freigaben des Auftraggebers fehlen.

Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien, insbesondere behördliche Maßnahmen, erhebliche technische Ausfälle, Ausfall wesentlicher Mitwirkender, Streik, Naturereignisse oder nicht sicher durchführbare Wetterbedingungen, berechtigen zur angemessenen Verschiebung. Die Parteien stimmen das weitere Vorgehen unverzüglich ab; bereits entstandene, nicht stornierbare Fremdkosten bleiben nach Maßgabe des Vertrags zu erstatten.

06

Vergütung, Fremdkosten und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot und versteht sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reise-, Lizenz-, Sprecher-, Musik-, Casting-, Location-, Versand- und sonstige Fremdkosten sind nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich ausgewiesen sind.

Korsmann Studio kann vereinbarte Abschlagszahlungen abrechnen. Rechnungen sind, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Zusatzleistungen, weitere Formate, neue Sprachfassungen und Korrekturen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich vergütet.

07

Korrekturen und Abnahme

Die Zahl der im Preis enthaltenen Korrekturrunden ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Eine Korrekturrunde umfasst eine gebündelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einer bereitgestellten Version. Widersprüchliche, nachträglich ergänzte oder konzeptionell neue Anforderungen können als Zusatzleistung gelten.

Soweit die Leistung der Abnahme unterliegt, richtet sich diese nach § 640 BGB. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Der Auftraggeber teilt konkrete Mängel nachvollziehbar mit und ermöglicht Korsmann Studio eine angemessene Nachbesserung.

08

Urheber- und Nutzungsrechte

Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den konkret vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am final abgenommenen Werk.

Rohmaterial, offene Projektdateien, Arbeitsdateien, nicht ausgewählte Entwürfe und Produktionsmittel sind nicht Bestandteil der Rechteeinräumung, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Rechte an Musik, Schriften, Stockmaterial, Sprecherleistungen und sonstigen Drittinhalten richten sich zusätzlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

Eine Verwendung des Projekts durch Korsmann Studio als Referenz, im Portfolio, in Showreels oder in sozialen Medien erfolgt nur, wenn dies vereinbart wurde oder der Auftraggeber zuvor zugestimmt hat. Gesetzlich unverzichtbare Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.

09

Digitale Werkzeuge und Drittanbieter

Digitale Werkzeuge und spezialisierte Drittanbieter werden eingesetzt, wenn dies Bestandteil des vereinbarten Produktionsansatzes ist. Korsmann Studio informiert über wesentliche, für die Nutzung relevante Besonderheiten. Soweit Drittanbieter eingesetzt werden, können ergänzend deren technische und lizenzrechtliche Rahmenbedingungen gelten.

Automatisierte oder generative Verfahren können trotz sorgfältiger Steuerung zu variierenden Ergebnissen führen. Eine absolute Exklusivität einzelner generierter Elemente oder der Ausschluss ähnlicher Ergebnisse Dritter kann nur zugesichert werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich sowie technisch möglich ist.

10

Übergabe und Aufbewahrung von Projektdateien

Die Übergabe erfolgt in den vereinbarten Formaten über einen geschützten Download oder einen anderen abgestimmten Übertragungsweg. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige eigene Sicherung der ausgelieferten Dateien verantwortlich.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält Korsmann Studio projektbezogene Uploads und ausgelieferte Mediendateien ab Projektabschluss für 180 Tage vor. Danach dürfen diese Dateien ohne weitere Verpflichtung gelöscht werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Angebote, Rechnungen und sonstige Geschäftsunterlagen bleiben unberührt.

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Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts Wirksames abweichend geregelt ist. Der Auftraggeber zeigt erkennbare Mängel zeitnah und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an. Korsmann Studio ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Subjektive Geschmacksabweichungen stellen keinen Mangel dar, wenn die Leistung dem freigegebenen Konzept, Briefing und vereinbarten Leistungsumfang entspricht.

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Haftung

Korsmann Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, nicht offengelegte Rechtebeschränkungen sowie nachträgliche Veränderungen oder eine Nutzung außerhalb der eingeräumten Rechte ist Korsmann Studio nicht verantwortlich, soweit Korsmann Studio diese Umstände nicht zu vertreten hat.

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Kündigung und Projektabbruch

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag ohne wichtigen Grund, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 648 BGB. Bereits erbrachte Leistungen und nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden abgerechnet; ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.

Bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandene Arbeitsergebnisse werden nach Maßgabe des erreichten Projektstands und der geleisteten Vergütung behandelt. Nutzungsrechte gehen nur in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang über.

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Vertraulichkeit, Datenschutz und Schlussbestimmungen

Beide Parteien behandeln als vertraulich bezeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen angemessen geschützt. Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung verarbeitet.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort Rödermark und Gerichtsstand Offenbach am Main. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

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